Neue Spurenkennzeichnung Niederlande: Grenzwerte für Lebensmittel-Allergene

Erdnuesse und Erdnussbutter

Allergenkennzeichnung in Deutschland


In der EU ist die Kennzeichnung der 14 Hauptallergene entsprechend den gesetzlichen Vorschriften (EU-Lebensmittelinformationsverordnung 1169/2011) verpflichtend. Die Kennzeichnung von Spuren und den typischen Hinweisen wie „Kann Spuren von … enthalten“ ist hingegen nicht einheitlich geregelt. In Deutschland ist diese Art der Kennzeichnung freiwillig.

Der Spurenhinweis kann von Allergien betroffenen Personen helfen das potenzielle Risiko durch Kreuzkontaminationen einzuschätzen. Beispielsweise wird ein Produkt oft mit dem Hinweis auf Spuren versehen, wenn innerhalb der gleichen Produktionsstätte auch das Allergen verarbeitet wird, es aber selbst nicht Teil der Zutatenliste ist. Werden so jedoch viele Produkte mit dem Hinweis gekennzeichnet, ist ein entspannter Einkauf für Betroffene nicht mehr möglich. Hier könnten die klaren Regelungen aus den Niederlanden Abhilfe schaffen.


neue Spurenkennzeichnung in den Niederlanden


Die neue Verordnung ist ab 01.01.2026 in den Niederlanden verpflichtend (ausgenommen sind handwerklich hergestellte Lebensmittel also sog. lose Ware beispielsweise von Bäckereien oder Restaurants und Kantinen). Es muss dann eine Risikobewertung durchgeführt werden und eine Kennzeichnung darf erst erfolgen, wenn eine festgelegte Referenzmenge überschritten wird und weitere präventive Maßnahmen nicht umsetzbar sind. Es geht hierbei um eine vorsorgliche Allergenkennzeichnung, eine zusätzliche Kennzeichnung, ergänzend zu der gesetzlichen Vorgeschriebenen Kennzeichnung in der Zutatenliste.

Die Kennzeichnung muss dann wie folgt aussehen: „Kann … enthalten“ oder „nicht geeignet für…“


Auswirkungen der neuen Kennzeichnung


Für AllergikerInnen kann diese Kennzeichnungspflicht die Herausforderungen beim Lebensmitteleinkauf vereinfachen. Für Lebensmittelunternehmen bedeutet dies die Umsetzung weitere Maßnahmen, wie Risikoanalyse und Präventivmaßnahmen und ggf. Probennahmen oder das Nutzen von Tests, um die Einhaltung der Grenzwerte zu dokumentieren.

Auch in der Weihnachtszeit nutzen wir viele Produkte, die mit Allergen und Spurenkennzeichnungen ausgestattet sind. Für die meisten von uns ist dies kein Problem, für AllergikerInnen kann die Kennzeichnung von Spuren zwischen Verzicht oder Genuss entscheiden.

Schöne Weihnachten!